Frage:
frage zum auto kauf?
2007-09-10 12:49:42 UTC
wir haben am 09.09.07 ein auto im heißen draht gekauft,allerdings hat mann uns verschwiegen das noch ein u-kat eingebaut werden muss,das auto soll 1000€ kosten,wir haben 350€ angezahlt.möchten denn vertrag rückgängig machen,der mann allerdings will uns nur 250€ zurück geben.meine frage lautet darf er das überhaupt.und gibt es irgend ein rechtsspruch darüber.wäre schön wenn mir jemand weiter helfen könnte,da ich selber nicht so viel geld habe und ein schwer krankes kind.bitte helfen sie uns.danke
Drei antworten:
LY
2007-09-10 13:01:58 UTC
Hab hier etwas gefunden was dir vielleicht helfen könnte:





Der Verkäufer haftet dafür, daß die verkaufte Sache auch tatsächlich die Eigenschaft hat, die er zugesichert hat; § 463 BGB; fehlt die Eigenschaft, macht er sich gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig.

Ebenso darf der Verkäufer den Kunden einen Mangel nicht arglistig verschweigen - und dazu gehört gerade beim Gebrauchtwagenkauf auch, daß der Verkäufer keine Behauptungen ins Blaue hinein machen darf.



Da hier offensichtlich eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, kann der Vertrag gewandelt werden.
Poppy_I.
2007-09-10 13:06:43 UTC
An Deiner Stelle würde ich zum Amtsgericht gehen und nach einem Beratungsschein fragen. Diesen Schein gibt es, wenn man nicht viel Geld zur Verfügung hat. Mit diesem Schein bekommst Du eine kostenlose Beratung beim Rechtsanwalt.



Manchmal kann auch der Rechtspfleger bei Gericht schon Auskunft geben.



Im Prinzip ist es schon so, dass eine Anzahlung bindend ist. Aber in Deinem Fall hat der Verkäufer meiner Ansicht nach ein wichtiges Detail vergessen zu erwähnen, das Deine Kaufentscheidung beeinflusst hätte. Also hat er betrügerisch gehandelt (ob mit oder ohne Vorsatz) oder zumindest listig und somit auch kein Anrecht auf Einbehaltung irgendeiner Summe.



Das ist meine Meinung, aber ich bin kein Rechtsanwalt. Bitte hole Dir noch professionellen Rat.
Straußen
2007-09-10 12:58:55 UTC
...ich glaube der mann ist im recht,sobald man eine anzahlung macht ist das ja schon verbindlich und ein zugestädnis das man den wagen nimmt...seine gutmütigkeit ist euch dann wenigstens die 250€ zugeben...ich glaub er könnte sonst auch alles behalten so leid es einem auch tut...viel glück..frag mal unverbindlich beim rechtsanwalt nach...alles gute


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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